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Wichtige Informationen für euch

Wir machen gerne jedem die Nägel schön, jedoch können wir Personen unter 18 Jahren, nur die Nägel verschönern wenn Sie eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten, sowie eine Kopie des Personalausweises der Erziehungsberechtigung mitbringen.

Wir bitten um Verständnis, leider setzt uns das Gesetz dies an.

Die Einverständniserklärug können Sie anbei einfach ausdrucken, Sie finden auf dieser Seite, rechts neben diesem Eintrag ein Word Dokument.

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